Erfolgsbedingungen

Gesundheitsfördernde Aktivitäten können mit kleinen Schritten beginnen: Ein „Tag der Gesundheit“ im Betrieb, eine Woche „gesunde und schmackhafte Ernährung“ in der Kantine, Rückengymnastik am Arbeitsplatz, Kursangebote zum Thema „Stressabbau“. Diese kleinen Schritte können am Anfang stehen, um Gesundheitsförderung einen wichtigen Stellenwert im Betrieb zu geben.

Eine umfassende betriebliche Gesundheitsförderung geht aber darüber hinaus. Sie beruht auf einer fach- und berufsübergreifenden Zusammenarbeit aller Betroffenen und kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle innerbetrieblichen Schlüsselpersonen dazu beitragen und verschiedene Einzelansätze miteinander verknüpft werden.

Betriebliche Gesundheitsförderung, die sich an den folgenden vier Leitlinien der Luxemburger Deklaration von 1997 ausrichtet, verspricht nach den heutigen Erkenntnissen den größtmöglichen Erfolg:

1. Beteiligung: Die gesamte Belegschaft wird einbezogen und kann sich direkt zu Wort melden, wenn es um die Analyse gesundheitlicher Probleme und die Entwicklung konkreter Verbesserungsvorschläge geht.

2. Integration: Der Aspekt der Gesundheitsförderung sollte bei allen wichtigen Entscheidungen und in allen Unternehmensbereichen berücksichtigt werden.

3. Projektmanagement: Alle Maßnahmen und Programme sollten systematisch durchgeführt werden: Bedarfsanalyse, Prioritätensetzung, Planung, Ausführung, kontinuierliche Kontrolle und Bewertung der Ergebnisse (siehe BGF 2* „Betriebliche Gesundheitsberichterstattung“ und BGF 4 „Evaluation betrieblicher Gesundheitsförderung“).

4. Ganzheitlichkeit: Betriebliche Gesundheitsförderung beinhaltet sowohl verhaltens- als auch verhältnisorientierte Maßnahmen. Sie verbindet den Ansatz der Risikoreduktion mit dem des Ausbaus von Schutzfaktoren und Gesundheitspotenzialen. Mitarbeiter zu befähigen, sich gesundheitsverträglich zu verhalten, ist ebenso Ziel wie gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen zu schaffen, die ein gesundheitsgerechtes Verhalten ermöglichen.

Damit Gesundheitsförderung verlässlicher Teil der Unternehmensstrategie wird, können Betriebsrat und Betriebsleitung entsprechende Betriebsvereinbarungen abschließen.


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